Bildungsscheck Brandenburg für Beschäftigte

BILDUNGSSCHECK BRANDENBURG

Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz im Land Brandenburg können einen
Bildungsscheck mit einem Zuschuss von bis zu 70 % erhalten.

WIE HOCH IST DER BILDUNGSSCHECK

Der Bildungsscheck auf der Grundlage eines individuellen, arbeitsplatzunabhängigen Bildungsziels hat eine Höhe von bis zu 70 % der Lehrgangskosten. Pro Person können maximal zwei Bildungsschecks pro Jahr ausgestellt werden. Ein Bildungsscheck muss mindestens 6 Wochen vor Beginn beantragt werden.

DIE BÜRGERINNEN UND BÜRGER DÜRFEN

  • im laufenden Kalenderjahr an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben.
  • nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt sein (außer im Rahmen von "Kommunal-Kombi").
  • sich derzeit nicht in einer Ausbildung oder einem Studium befinden.
  • keine weiteren Zuschüsse zur Weiterbildung erhalten (z. B. Mittel aus dem EU-Förderprogramm
  • "Grundtvig" oder der "Bildungsprämie" des Bundes).
  • sich noch nicht für die Weiterbildungsmaßnahme angemeldet haben, für die der Bildungsscheck
  • eingesetzt werden soll.

Achtung: Vor Erhalt des Zuwendungsbescheides darf weder eine verbindliche Kursanmeldung noch eine
Bezahlung der Weiterbildung erfolgen!


Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg
Haus S • Henning-von-Tresckow-Straße 2-13 • 14467 Potsdam
Telefon: 0331 / 866-0 • Fax: 0331 / 866-5108
oder im Internet unter

www.masgf.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.185138.de


Weitere Informationen unter:

www.ilb.de/arbeitsfoerderung