Weiterbildung in Unternehmen

derzeit 50% Förderung, bis zu 10 Weiterbildungen / Antrag möglich

Was wird gefördert?

  • Weiterbildungsmaßnahmen
    • zur Kompetenzentwicklung auf Basis dargelegter betrieblicher Qualifikationsbedarfe (Unternehmen)
    • zur Erhöhung der erwerbsbezogenen fachlichen und sozialen Handlungskompetenzen im Rahmen der haupt- und ehrenamtlichen Tätigkeit (Vereine)
    • zur Kompetenzentwicklung auf Basis dargelegter Qualifikationsbedarfe (Träger der KJH)
  • Ausgaben für die Weiterbildung (Kurs- und Prüfungsgebühren)
  • Gefördert werden kann zudem die Weiterbildung bei Ansiedlung, Erweiterung und Umstrukturierung

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Unternehmen im Land Brandenburg mit mind. 1 Beschäftigten
  • Soloselbständige, Freiberuflerinnen und Freiberufler, mitarbeitende Betriebsinhab

 In welchem Umfang wird gefördert?

  • Der Zuschuss muss mindestens 500 Euro betragen und darf 3.000 Euro pro Teilnehmerin oder
  • Teilnehmer pro Antrag nicht überschreiten.
  • 50 Prozent Förderung
  • Förderung einmal im Kalenderjahr möglich

Wie erfolgt die Antragstellung?

  • Auswahl von in der Regel drei vergleichbaren Angeboten
  • Online über das ILB-Internetportal: www.ilb.de
  • Antragstellung muss mindestens 6 Wochen vor Kursbeginn erfolgen
  • Zweimal pro Kalenderjahr ist eine Förderung möglich

Weitere Informationen unter:

www.ilb.de/arbeitsfoerderung