Bildungsurlaub

Bildungsurlaub in Berlin und Brandenburg

Altersgrenzen: < 25 Jahren: max. 10 Tage / 1 Jahr | >25 Jahre: max. 10 Tage / 2 Jahre

Mit dem Bildungsurlaub fördert der Staat die Initiative von Arbeitnehmer/innen zum  lebenslangen Lernen. Eine Woche lang* lernen, neue Erkenntnisse gewinnen – beurlaubt von der Arbeit, (daher übrigens der Name Bildungsurlaub – mit Erholungsurlaub hat er nichts zu tun).
Die Kosten teilen sich Arbeitnehmer (Seminargebühren) und Arbeitgeber (Lohnfortzahlung)*. Denn beide profitieren vom Knowhow-Zuwachs: der Arbeitgeber durch das neu erworbene Wissen, das dem Unternehmen zur Verfügung steht, der Arbeitnehmer durch die Gewissheit, auf diese Weise auch mit zunehmendem Lebensalter fachlich auf aktuellem Stand zu sein.
Anders als bei vielen anderen Förderinstrumenten können Arbeitnehmer beim Bildungsurlaub (mit Einschränkungen) selbst die inhaltlichen Schwerpunkte ihrer  Weiterbildung festlegen.
* teilweise abweichend in einzelnen Bundesländern.

Ein Anspruch auf Bildungsurlaub besteht erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnisses.
Weitere Informationen, auch über Seminare und Veranstalter unter:

www.bildungsurlaub.de
www.mbjs.brandenburg.de
 (Ministerium für Bildung, Jugend und Sport)
www.berlin.de (Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen) 

Bitte informieren Sie sich im Internet auch unter www.vpt-nord-ost.de, für welche Weiterbildungsangebote des VPT Berlin-Brandenburg Bildungsurlaub beantragt werden kann.

Bildungsurlaub in Mecklenburg-Vorpommern

Lebenslanges Lernen ist heute wichtiger denn je. Nicht nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern auch für Unternehmen ist es existenziell. Das Land hat stärkere Anreize für Beschäftigte gesetzt, an Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Grundlage ist das Bildungsfreistellungsgesetz, das im Dezember 2020 entsprechend geändert wurde. Danach haben Beschäftigte in Mecklenburg-Vorpommern ein Recht darauf, fünf Tage im Jahr für eine Weiterbildung freigestellt zu werden. Sie können aber auch ihren jährlichen Anspruch von fünf Tagen Freistellung über zwei Jahre ansparen, sodass sie dann alle zwei Jahre eine zehntägige Weiterbildung besuchen können.

Art der Weiterbildungsveranstaltung
Eine Freistellung ist möglich, wenn sich Beschäftigte beruflich, politisch oder für ein Ehrenamt weiterbilden wollen. Es muss sich dabei jedoch um eine Veranstaltung handeln, die nach dem Bildungsfreistellungsgesetz vom Landesamt für Gesundheit und Soziales anerkannt wurde. Den Anspruch auf Bildungsfreistellung machen Beschäftigte bei ihrer Beschäftigungsstelle so früh wie möglich, in der Regel mindestens acht Wochen vor Beginn der Veranstaltung, schriftlich geltend. Für die Zeit, in der sie zur Teilnahme an einer anerkannten Weiterbildungsveranstaltung freigestellt sind, zahlen Arbeitgeber das Arbeitsentgelt in voller Höhe weiter.

Sechs Schritte zur Bildungsfreistellung

  • Auswahl einer anerkannten Bildungsveranstaltung
  • Anmeldung bei der Bildungseinrichtung
  • Erhalt einer Kopie des Anerkennungsbescheides durch den Weiterbildungsträger zur Vorlage bei der Beschäftigungsstelle
  • Teilnahme an der Weiterbildungsveranstaltung
  • Übergabe der Teilnahmebestätigung an den Arbeitgeber
  • Antrag der Beschäftigungsstelle auf Erstattung beim Landesamt für Gesundheit und Soziales

Zahlungen während der Bildungsfreistellung
Das Land zahlt der Beschäftigungsstelle als Ersatz für die Lohnfortzahlung bestimmte Pauschalbeiträge, wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an einer anerkannten Weiterbildung oder an einer Qualifizierung für die Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten teilnehmen. Die Höhe dieser Beträge ist ebenfalls im Bildungsfreistellungsgesetz geregelt.  Die Erstattung der Beträge als Ersatz für die Lohnfortzahlung erfolgt nur, so lange entsprechende Mittel im Landeshaushalt zur Verfügung stehen. Der Freistellungsanspruch ist daran jedoch nicht gekoppelt.

Weitere Informationen, auch über Seminare und Veranstalter unter:
www.bildungsurlaub.de
https://www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/BfG_MV/
 (Landesamt für Gesundheit und Soziales).

Bitte informieren Sie sich im Internet auch unter www.vpt-nord-ost.de, für welche Weiterbildungsangebote des VPT Berlin-Brandenburg Bildungsurlaub beantragt werden kann.